8.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 71/9
Vorabentscheidungsersuchen der Administratīvā apgabaltiesa (Lettland), eingereicht am 13. Dezember 2013 — VAS „Ceļu satiksmes drošības direkcija“, Latvijas Republikas Satiksmes ministrija/Kaspars Nīmanis
(Rechtssache C-664/13)
2014/C 71/15
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Administratīvā apgabaltiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: VAS „Ceļu satiksmes drošības direkcija“, Latvijas Republikas Satiksmes ministrija
Berufungsbeklagter: Kaspars Nīmanis
Vorlagefrage
Ist Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein in Verbindung mit dem ersten Satz ihres zweiten Erwägungsgrundes dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die vorsieht, dass das einzige Mittel zum Nachweis, dass eine Person ihren ordentlichen Wohnsitz in diesem Staat (Lettland) hat, der registrierte Wohnsitz dieser Person ist? Unter „registrierter Wohnsitz“ ist die im nationalen Recht vorgesehene Pflicht des Einzelnen zu verstehen, sich in ein staatliches Register eintragen zu lassen, um seine Erreichbarkeit unter der registrierten Anschrift für die Zwecke seiner Rechtsbeziehungen mit dem Staat und der örtlichen Verwaltung mitzuteilen.
(1) ABl. L 403, S. 18.
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