22.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 85/13
Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Suceava (Rumänien), eingereicht am 16. Dezember 2013 — Casa Județeană de Pensii Botoșani/Evangeli Paraskevopoulou
(Rechtssache C-668/13)
2014/C 85/23
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curte de Apel Suceava
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Casa Județeană de Pensii Botoșani
Rechtsmittelgegnerin: Evangeli Paraskevopoulou
Vorlagefrage
Ist Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (1) dahin auszulegen, dass ein bilaterales Abkommen in seinen Anwendungsbereich fällt, das vor dem Zeitpunkt, zu dem die genannte Verordnung Geltung erlangte, zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossen wurde und in dem diese Mitgliedstaaten die Beendigung der Verpflichtung aus den von dem einen Staat den Angehörigen des anderen Staates, die im Hoheitsgebiet des ersten Staates den Status von politischen Flüchtlingen besaßen und in den zweiten Staat repatriiert wurden, geschuldeten Sozialversicherungsansprüchen vereinbart haben, im Gegenzug gegen die Zahlung eines Pauschalbetrags für die Zahlung der Renten und zur Deckung des Zeitraums, für den im ersten Mitgliedstaat Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).
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