24.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 421/50
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. September 2014 — Radelet/Europäische Kommission
(Rechtssache F-7/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - In einem Drittland dienstlich verwendete Beamte - Art. 5 und 23 des Anhangs X des Statuts - Zurverfügungstellung einer Wohnung durch das Organ - Dem Beamten erteilte Genehmigung, eine Wohnung zu mieten - Schadensersatzklage - Immaterieller Schaden - Bereitstellung einer ungeeigneten und die Gesundheit gefährdenden Wohnung - Fehlen eines Nachweises))
2014/C 421/69
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Luc Radelet (Antananarivo, Madagaskar) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und C. Ehrbar)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beschwerde gegen die auf den Antrag des bei der Vertretung der Kommission in Antananarivo, Madagaskar, dienstlich verwendeten Klägers auf Schadensersatz für die Schwierigkeiten bei seinem Amtsantritt in der vorgenannten Stadt ergangene Entscheidung zurückgewiesen wurde
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Radelet trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 114 vom 20.4.2013, S. 47.
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