12.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/47
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. November 2014 — De Loecker/EAD
(Rechtssache F-78/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Personal des EAD - Bediensteter auf Zeit - Leiter der Vertretung in einem Drittland - Vorzeitiges Ausscheiden als Leiter der Vertretung - Versetzung an den Sitz des EAD - Verteidigungsrechte - Dienstliches Interesse - Begründung))
(2015/C 007/53)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Stéphane De Loecker (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte J.-N. Louis, A. Coolen und É. Marchal, dann Rechtsanwalt J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und M. Silva)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger von der Vertretung in Burundi auf eine Stelle am Sitz des EAD in Brüssel zu versetzen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr De Loecker trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die dem Europäischen Auswärtigen Dienst entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 291 vom 5.10.2013, S. 7.
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