16.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 184/39
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 30. April 2014 — Kolarova/REA
(Rechtssache F-88/13)
((Öffentlicher Dienst - Personal der Exekutivagentur für die Forschung - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Auf die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde übertragene Befugnisse - Übertragung auf das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) - Klage gegen die Entscheidungen des PMO - Klage gegen das übertragende Organ - Offensichtliche Unzulässigkeit))
2014/C 184/64
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Desislava Kolarova (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung (Prozessbevollmächtigte: S. Payan-Lagrou im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Gleichstellung ihrer Mutter mit einem unterhaltsberechtigten Kind nach Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Frau Kolarova trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Exekutivagentur für die Forschung zu tragen.
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