24.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 421/57
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. September 2014 — Moriarty/Parlament
(Rechtssache F-98/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beförderung - Beförderungsverfahren 2012 - Nichtaufnahme in die Liste der beförderten Beamten - Antrag, der offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt))
2014/C 421/81
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Rainer Moriarty (Colmar-Berg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Salerno und B. Cortese)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Despotopoulou und E. Taneva)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Aufstellung des Verzeichnisses der im Beförderungsverfahren 2012 beförderten Beamten, soweit zum einen der Name des Klägers nicht unter den nicht über eine Bescheinigung verfügenden Beamten der Besoldungsgruppe AST 6, die nach Besoldungsgruppe AST 7 befördert wurden, aufgeführt ist und zum anderen das Verzeichnis den Namen eines anderen Beamten enthält
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage von Herrn Moriarty wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2.
Herr Moriarty trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Parlaments zu tragen.
(1) ABl. C 367 vom 14.12.2013, S. 40.
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