17.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 409/66
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. September 2014 — Carneiro/Europol
(Rechtssache F-122/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Personal von Europol - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Umdeutung des befristeten Vertrags in einen unbefristeten Vertrag - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage))
2014/C 409/89
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Maria José Carneiro (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Kempeners und M. Itani)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und J. Arnould)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung von Europol, den Vertrag der Klägerin nicht auf unbestimmte Zeit zu verlängern, und auf Verurteilung von Europol zur Zahlung der Differenz zwischen den Bezügen, die sie weiterhin von Europol hätte erhalten können, und jeder sonstigen Vergütung, die sie tatsächlich erhalten hat
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als teils offensichtlich unzulässig und als teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2.
Frau Carneiro trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Polizeiamts.
(1) ABl. C 52 vom 22.2.2014, S. 53.
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