13.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 108/38
Klage, eingereicht am 15. Januar 2013 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-4/13)
2013/C 108/90
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beurteilung des Klägers für den Zeitraum 1995 bis 1997 erlassen wurde, und auf Schadensersatz
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 12. März 2012, mit der seine Beurteilung für den Zeitraum 1995 bis 1997 erlassen wurde, aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde der Kommission vom 4. Oktober 2012, mit der seine am 20. Juni 2012 gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
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die Kommission als Entschädigung für den immateriellen Schaden zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 25 000 Euro zu verurteilen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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