20.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 207/59
Klage, eingereicht am 26. April 2013 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-37/13)
2013/C 207/100
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des OLAF, mit der der Antrag auf Verlängerung des Vertrags des Klägers nach der Nichtigerklärung dieser Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst abgelehnt wurde und Klage auf Ersatz des vom Kläger geltend gemachten materiellen und immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 8. August 2012 aufzuheben, mit der der Antrag auf Verlängerung seines Vertrags abgelehnt wurde;
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soweit erforderlich, die stillschweigende Entscheidung vom 12. August 2010 aufzuheben, mit der der Antrag auf Verlängerung seines Vertrags abgelehnt wurde, sofern deren Aufhebung im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union in Frage gestellt werden sollte;
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soweit erforderlich, die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 17. Januar 2013 aufzuheben, mit der seine am 21. September 2012 eingereichte Beschwerde zurückgewiesen wurde;
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ihm aufgrund des erlittenen materiellen Schadens, einen Betrag zuzusprechen, der der Differenz zwischen seinen Dienstbezügen, die er erhalten hätte, wenn sein Vertrag als Bediensteter auf Zeit beim OLAF für vier weitere Jahre verlängert worden wäre und den Bezügen, die er seit Mai 2011 erhält, entspricht (unter Berücksichtigung seiner Ruhegehaltsansprüche und seiner normalen Laufbahnentwicklung);
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ihm den durch den Verlust der Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag erlittenen materiellen Schaden, der nach billigem Ermessen und vorläufig auf 250 000 Euro festgesetzt wird, zu ersetzen;
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ihm für den erlittenen immateriellen Schaden einen nach billigem Ermessen vorläufig auf 10 000 Euro festgesetzten Betrag zuzusprechen;
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der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.
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