16.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 336/31
Klage, eingereicht am 27. Juni 2013 — ZZ/ENISA
(Rechtssache F-63/13)
2013/C 336/69
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Beklagte: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger zu entlassen, und der nach dem Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache F-118/10 getroffenen Entscheidung, einen anderen Bediensteten auf die Stelle eines Rechnungsführers zu ernennen, sowie Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der ENISA, den Widerspruch des Klägers zurückzuweisen, sowie die anderen angefochtenen Entscheidungen, namentlich die Entscheidung der ENISA vom 4. September 2012, den Kläger zu entlassen, sowie die Entscheidung der ENISA vom 9. Oktober 2012, Herrn X. anstelle des Klägers auf die Stelle eines Rechnungsführers zu ernennen,;
—
die ENISA zu verurteilen, an den Kläger wegen sämtlicher rechtswidriger Handlungen einen Betrag in Höhe von 100 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen;
—
der ENISA die Kosten aufzuerlegen.
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