21.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/30
Klage, eingereicht am 4. Juli 2013 — ZZ/Europol
(Rechtssache F-66/13)
2013/C 274/49
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-J. Ghosez)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den befristeten Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Beklagten vom 28. September 2012, mit der der Beklagte ihr mitgeteilt hat, ihren bis zum 31. Dezember 2012 befristeten Vertrag nicht zu verlängern, sowie die bestätigende Entscheidung vom 9. April 2013, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;
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den Beklagten zu verurteilen, an sie den Unterschiedsbetrag zwischen den Dienstbezügen, auf die sie Anspruch gehabt hätte, wenn sie in seinem Dienst verblieben wäre, auf der einen Seite und dem Entgelt, den Honoraren, dem Arbeitslosengeld oder jeder anderen Ersatzvergütung, die sie seit dem 1. Januar 2013 anstelle ihrer früheren Dienstbezüge als Bedienstete auf Zeit tatsächlich erhalten hat, auf der anderen Seite zu zahlen;
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Europol die Kosten aufzuerlegen.
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