5.10.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 291/7
Klage, eingereicht am 23. August 2013 — ZZ/EAD
(Rechtssache F-78/13)
2013/C 291/09
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis, A. Coolen und E. Marchal)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger von der Vertretung in Burundi an den Sitz des EAD in Brüssel zu versetzen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union vom 15. Juli 2013, ihn im dienstlichen Interesse mit sofortiger Wirkung auf eine MDR.C-Stelle in Brüssel zu versetzen, aufzuheben;
—
festzustellen, dass der EAD beim Erlass der angefochtenen Entscheidung eine Reihe von Amtsfehlern begangen hat, die die Haftung der Union auslösen;
—
festzustellen, dass ihm und seiner Ehefrau durch die angefochtene Entscheidung ein schwerwiegender Schaden entstanden ist;
—
dies zu Protokoll zu nehmen;
—
dem EAD die Kosten aufzuerlegen.
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