1.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 31/22
Klage, eingereicht am 12. November 2013 — ZZ/EBDD
(Rechtssache F-79/13)
2014/C 31/38
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Antrag der Klägerin auf Feststellung, dass der Vorgesetzte Mobbing betrieben hat, abzulehnen, sowie der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und in der Folge Durchführung einer neuen unparteilichen Untersuchung sowie Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung des Direktors vom 11. September 2012, den Antrag der Klägerin abzulehnen, aufzuheben;
—
die Entscheidung vom 14. September 2012, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, aufzuheben;
—
die Entscheidung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats vom 13. Mai 2013 und die Entscheidung des Direktors vom 25. Juni 2013, die Beschwerde der Klägerin zurückzuweisen, aufzuheben;
—
in der Folge die Durchführung einer neuen ordnungsgemäßen, unvoreingenommenen und unparteilichen Untersuchung;
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den Ersatz des von ihr erlittenen materiellen Schadens, der mit 430 202 Euro beziffert wird;
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den Ersatz des von ihr erlittenen immateriellen Schadens, der mit 120 000 Euro beziffert wird;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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