30.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 352/28
Klage, eingereicht am 23. September 2013 — ZZ u. a./Europäische Eisenbahnagentur (ERA)
(Rechtssache F-95/13)
2013/C 352/54
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagte: Europäische Eisenbahnagentur (ERA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den befristeten Einstellungsvertrag der Kläger als Bedienstete auf Zeit nicht in einen unbefristeten Einstellungsvertrag umzudeuten
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidung vom 20. Dezember 2012 aufzuheben, mit der ihr Antrag, ihren befristeten Einstellungsvertrag als Bedienstete auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. a der BSB zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wirksamwerdens in einen unbefristeten Einstellungsvertrag nach Art. 8 der BSB umzudeuten, abgelehnt wurde;
—
der Europäischen Eisenbahnagentur die Kosten aufzuerlegen.
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