14.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 367/41
Klage, eingereicht am 4. Oktober 2013 — ZZ/EZB
(Rechtssache F-99/13)
2013/C 367/73
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Beurteilung des Klägers für das Jahr 2012 und der Entscheidungen, die aufgrund dieser Beurteilung ergangen sind, sowie Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
seine Beurteilung für 2012 aufzuheben;
—
falls erforderlich, die Entscheidung vom 18. April 2013 über die Ablehnung des Antrags auf verwaltungsinterne Überprüfung und die Entscheidung vom 23. Juli 2013 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;
—
sämtliche auf der Grundlage der rechtswidrigen Beurteilung 2012 getroffenen Entscheidungen aufzuheben;
—
die Beklagte zu verurteilen, den entstandenen immateriellen Schaden, der nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro veranschlagt wird, zu ersetzen;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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