21.12.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 429/16
Urteil des Gerichts vom 29. Oktober 2015 — Litauen/Kommission
(Rechtssache T-110/13) (1)
((Gemeinschaftliches Förderprogramm für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa [Sapard] - Finanzierung bestimmter von Litauen getätigter Ausgaben durch die Union - Entscheidung der Kommission, mit der ein Teil des gezahlten Betrags von Litauen zurückgefordert wird - Art. 9 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 1268/1999 - Verweis auf die Grundsätze der Verordnung [EG] Nr. 1258/1999 - Bedeutung der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung über das Sapard-Programm - Loyale Zusammenarbeit))
(2015/C 429/21)
Verfahrenssprache: Litauisch
Parteien
Klägerin: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigte: D. Kriaučiūnas, R. Krasuckaitė, D. Skara und V. Čepaitė)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher, A. Steiblytė und G. von Rintelen)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. FK/fa/D(2012) 1707818 der Kommission vom 10. Dezember 2012, soweit sich die beigefügte Belastungsanzeige Nr. 3241213460 auf Projekte, hinsichtlich deren die Ausführenden unter Konkursverwaltung gestellt wurden, und auf das Projekt Nr. P27010010 bezieht
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Republik Litauen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 129 vom 4.5.2013.
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