Verbundene Rechtssachen T-186/13, T-190/13 und T-193/13: Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2015 — Niederlande u. a./Kommission (Staatliche Beihilfen — Verkauf von Grundstücken — Beihilfe, die dem Schouten-de Jong Bouwfonds von einer von der Gemeinde Leidschendam-Voorburg errichteten öffentlich-privaten Partnerschaft gewährt wurde — Rückwirkende Herabsetzung des Verkaufspreises der Grundstücke und rückwirkende Befreiung von der Zahlung des Erschließungsbeitrags und des Qualitätsbeitrags — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Beihilfebegriff — Kriterium des privaten Kapitalgebers — Beurteilung anhand aller maßgeblichen Aspekte des streitigen Vorgangs und seines Kontextes)
C2702015DE2220120150630DE0027222232
Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2015 — Niederlande u. a./Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-186/13, T-190/13 und T-193/13) ( 1 )
„(Staatliche Beihilfen — Verkauf von Grundstücken — Beihilfe, die dem Schouten-de Jong Bouwfonds von einer von der Gemeinde Leidschendam-Voorburg errichteten öffentlich-privaten Partnerschaft gewährt wurde — Rückwirkende Herabsetzung des Verkaufspreises der Grundstücke und rückwirkende Befreiung von der Zahlung des Erschließungsbeitrags und des Qualitätsbeitrags — Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Beihilfebegriff — Kriterium des privaten Kapitalgebers — Beurteilung anhand aller maßgeblichen Aspekte des streitigen Vorgangs und seines Kontextes)“2015/C 270/27Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bulterman, B. Koopman und J. Langer) (Rechtssache T-186/13); Gemeente Leidschendam-Voorburg (Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. de Groot und J.-K. Sluijs) (Rechtssache T-190/13); Bouwfonds Ontwikkeling BV (Hoevelaken, Niederlande) und Schouten & De Jong Projectontwikkeling BV (Leidschendam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Pijnacker Hordijk und X. Reintjes) (Rechtssache T-193/13)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. J. Loewenthal und S. Noë)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2013) 87 der Kommission vom 23. Januar 2013 über die staatliche Beihilfe SA.24123 (2012/C) (ex 2011/NN) der Niederlande — Mutmaßlicher Verkauf von Grundstücken unter Marktpreis durch die Gemeinde Leidschendam-Voorburg
Tenor
1.
Die Entscheidung C(2013) 87 der Kommission vom 23. Januar 2013 über die staatliche Beihilfe SA.24123 (2012/C) (ex 2011/NN) der Niederlande — Mutmaßlicher Verkauf von Grundstücken unter Marktpreis durch die Gemeinde Leidschendam-Voorburg wird für nichtig erklärt.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Königreichs der Niederlande, der Gemeente Leidschendam-Voorburg, der Bouwfonds Ontwikkeling BV und der Schouten & De Jong Projectontwikkeling BV.
( 1 ) ABl. C 156 vom 1.6.2013.
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