23.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 389/31
Urteil des Gerichts vom 23. September 2015 — Niederlande/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-261/13 und T-86/14) (1)
((HVPI - Verordnung [EG] Nr. 2494/95 - Harmonisierte Verbraucherpreisindizes zu konstanten Steuersätzen [HVPI-KS] - Verordnung [EU] Nr. 119/2013 - Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum - Verordnung [EU] Nr. 93/2013 - Eurostat - Komitologie - Maßnahmen zur Anwendung - Regelungsverfahren mit Kontrolle))
(2015/C 389/32)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: in der Rechtssache T-261/13 M. Bulterman, J. Langer und B. Koopman, in der Rechtssache T-86/14 M. Bulterman und J. Langer)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Clausen und P. van Nuffel)
Gegenstand
In der Rechtssache T-261/13, Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 119/2013 der Kommission vom 11. Februar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2214/96 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI): Übermittlung und Verbreitung von Teilindizes des HVPI in Bezug auf die Schaffung harmonisierter Verbraucherpreisindizes zu konstanten Steuersätzen (ABl. L 41, S. 1) sowie hilfsweise Nichtigerklärung des Art. 1 Nr. 2 der Verordnung Nr. 119/2013 und, in der Rechtssache T-86/14, Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 93/2013 der Kommission vom 1. Februar 2013 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes im Hinblick auf die Schaffung von Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum (ABl. L 33, S. 14) sowie hilfsweise Nichtigerklärung des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 93/2013
Tenor
1.
In der Rechtssache T-261/13 wird Art. 1 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 119/2013 der Kommission vom 11. Februar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2214/96 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI): Übermittlung und Verbreitung von Teilindizes des HVPI in Bezug auf die Schaffung harmonisierter Verbraucherpreisindizes zu konstanten Steuersätzen für nichtig erklärt.
2.
In der Rechtssache T-86/14 wird Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 93/2013 der Kommission vom 1. Februar 2013 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes im Hinblick auf die Schaffung von Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum für nichtig erklärt.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Königreichs der Niederlande.
(1) ABl. C 189 vom 29.6.2013.
Full & Egal Universal Law Academy