3.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 388/14
Urteil des Gerichts vom 18. September 2014 — Polo/Lauren/HABM — FreshSide (Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält)
(Rechtssache T-265/13) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält - Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke mit der Darstellung eines Polospielers - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Art 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009))
2014/C 388/17
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Polo/Lauren Company, LP (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: S. Davies, Solicitor, J. Hill, Barrister, und R. Black, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: P. Bullock und N. Bambara)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelferin vor dem Gericht: FreshSide Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lockett)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2013 (Sache R 15/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen The Polo/Lauren Company, LP und der FreshSide Ltd
Tenor
1.
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. März 2013 (Sache R 15/2012-2) wird aufgehoben.
2.
Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der The Polo/Lauren Company, LP.
3.
Die FreshSide Ltd trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 207 vom 20.7.2013.
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