22.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/30
Urteil des Gerichts vom 7. Mai 2015 — Cosmowell/HABM — Haw Par (GELENKGOLD)
(Rechtssache T-599/13) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GELENKGOLD - Ältere Gemeinschaftsbildmarke mit Darstellung eines Tigers - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Veränderung der Unterscheidungskraft der älteren Marke - Klangliche Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2015/C 205/39)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Cosmowell GmbH (Sankt Johann in Tirol, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Sachs)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtige: D. Walicka)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Haw Par Corp. Ltd (Singapur, Singapur) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Schultze, J. Ossing, R. D. Härer, C. Weber, H. Ranzinger, C. Brockmann und C. Gehweiler)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. September 2013 (Sache R 2013/2012-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Haw Par Corp. Ltd und der Cosmowell GmbH
Tenor
1.
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2013 (Sache R 2013/2012-4) wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten, die der Cosmowell GmbH in den Verfahren vor dem Gericht und vor der Beschwerdekammer entstanden sind.
4.
Die Haw Par Corp. Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten, die Cosmowell in den Verfahren vor dem Gericht und vor der Beschwerdekammer entstanden sind.
(1) ABl. C 39 vom 8.2.2014.
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