16.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 336/25
Beschluss des Gerichts vom 16. September 2013 — Bouillez/Rat
(Rechtssache T-31/13 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsjahr 2007 - Entscheidung, den Rechtsmittelführer nicht nach Besoldungsgruppe AST 7 zu befördern - Begründungspflicht - Art. 266 AEUV - Art. 45 des Statuts - Widersprüchliche Begründung - Abwägung der Verdienste - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2013/C 336/53
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Vincent Bouillez (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 14. November 2012, Bouillez/Rat (F-75/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Vincent Bouillez trägt seine eigenen Kosten sowie die dem Rat der Europäischen Union im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 86 vom 23.3.2013.
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