7.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 359/13
Beschluss des Gerichts vom 15. Oktober 2013 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-148/13) (1)
(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Veröffentlichung im Amtsblatt - Unzulässigkeit)
2013/C 359/25
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Centeno Huerta, dann M. J. García-Valdecasas Dorrego, abogados del Estado)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, J. Baquero Cruz und B. Eggers)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/125/12 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) für die Fachgebiete „Audit“, „Finanzen/Rechnungsführung“ und „Wirtschaft/Statistik“ (ABl. 2012, C 394 A, S. 1)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 123 vom 27.4.2013.
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