7.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 359/14
Beschluss des Gerichts vom 15. Oktober 2013 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-149/13) (1)
(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Veröffentlichung im Amtsblatt - Unzulässigkeit)
2013/C 359/26
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Centeno Huerta, dann M. J. García-Valdecasas Dorrego, abogados del Estado)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, J. Baquero Cruz und B. Eggers)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/126/12 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3), Bereich Forschung, in den Fachgebieten „Biologie, Bio- und Gesundheitswissenschaften“, „Chemie“, „Physik und Werkstoffkunde“, „Kernforschung“, „Bauingenieurwesen und Maschinenbau“ sowie „Elektrotechnik und Elektronik“ (ABl. 2012, C 394 A, S. 11)
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 123 vom 27.4.2013.
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