26.5.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 159/27
Beschluss des Gerichts vom 26. März 2014 — Adorisio u. a./Kommission
(Rechtssache T-321/13) (1)
((Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Banken während der Krise gewährte Beihilfen - Rekapitalisierung von SNS Reaal und der SNS Bank - Entscheidung, die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären - Enteignung von Inhabern nachrangiger Verbindlichkeiten - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Fehlende Klagebefugnis - Offensichtliche Unzulässigkeit))
2014/C 159/37
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Stefania Adorisio (Rom, Italien) und 363 weitere Kläger, deren Namen im Anhang des Beschlusses aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, L. Dezzani, R. Sciaudone, S. Frazzani und D. Contini)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und P.-J. Loewenthal)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2013) 1053 final der Kommission vom 22. Februar 2013 betreffend die staatliche Beihilfe SA.35382 (2013/N) — Königreich der Niederlande — Rettung von SNS Reaal 2013
Tenor
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Frau Stefania Adorisio und die 363 weiteren im Anhang aufgeführten Kläger tragen die Kosten.
(1) ABl. C 233 vom 10.8.2013.
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