23.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 96/20
Beschluss des Gerichts vom 26. Januar 2015 — Dosen/HABM — Gramm (Nano-Pad)
(Rechtssache T-396/13) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Nichtigkeitserklärung - Rücknahme des Antrags auf Nichtigkeitserklärung - Erledigung der Hauptsache))
(2015/C 096/25)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Franko Dosen (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtiger: Rechtsanwalt H. Losert)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Pohlmann dann M. Fischer)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Thomas Gramm (Wesel, Deutschland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Mai 2013 (Sache R 1981/2011-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Thomas Gramm und Franko Dosen
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.
(1) ABl. C 274 vom 21.9.2013.
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