7.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 359/15
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Oktober 2013 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-461/13 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird und ihre Rückforderung sowie die Aussetzung der laufenden Zahlungen angeordnet werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlender fumus boni juris und fehlende Dringlichkeit)
2013/C 359/28
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Antragsteller: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: A. Rubio González, abogado del Estado)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier, B. Stromsky et P. Němečková)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2013) 3204 final der Kommission vom 19. Juni 2013 betreffend die staatliche Beihilfe SA.28599 (C 23/2010) (ex NN 36/2010, ex CP 163/2009), die das Königreich Spanien für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in entlegenen und weniger urbanisierten Gebieten (mit Ausnahme von Kastilien-La Mancha) gewährt hat
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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