23.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/20
Klage, eingereicht am 18. Januar 2013 — dm-drogerie markt/HABM — Semtee (CALDEA)
(Rechtssache T-26/13)
2013/C 86/33
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (Karlsruhe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Bludovsky und B. Beinert)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Semtee (Escaldes Engornay, Andorra)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Oktober 2012 (Beschwerde zu dem Widerspruchsverfahren Nr. R 2432/2011-1) aufzuheben und im Wege der Berichtigung die Marke der Anmelderin zu löschen;
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hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Oktober 2012 (Beschwerde zu dem Widerspruchsverfahren Nr. R 2432/2011-1) aufzuheben und die Sache an das Harmonisierungsamt zurückzuverweisen;
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hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Oktober 2012 (Beschwerde zu dem Widerspruchsverfahren Nr. R 2432/2011-1) aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CALDEA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 35, 37, 42, 44 und 45 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 264 433.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung Nr. 894 004 für Waren der Klassen 3, 5 und 8 mit Wirkung u. a. für die Europäische Union.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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