23.3.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 86/23
Klage, eingereicht am 22. Januar 2013 — Exakt Advanced Technologies/HABM — Exakt Precision Tools (EXAKT)
(Rechtssache T-37/13)
2013/C 86/38
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Exakt Advanced Technologies GmbH (Norderstedt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. von Bismarck)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Exakt Precision Tools Ltd (Aberdeen, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 29. Oktober 2012 in der Sache R 1764/2011-1 aufzuheben;
—
dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Lauf des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke, die das Wortelement „EXAKT“ enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9 und 37 — Gemeinschaftsmarke Nr. 3 996 592
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Exakt Precision Tools Ltd
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Bildmarke, die das Wortelement „EXAKT“ enthält, für Waren der Klassen 7, 8 und 9
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a) der Verordnung Nr. 207/2009
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