27.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 123/18
Klage, eingereicht am 22. Februar 2013 — Rot Front/HABM — Rakhat (Маска)
(Rechtssache T-96/13)
2013/C 123/30
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Rot Front OAO (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Tērauda)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rakhat AO (Almaty, Kasachstan)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben,
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die den Wortbestandteil „Маска“ enthält, für Waren der Klassen 29 und 30 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9556135.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nicht eingetragene Bildmarke, die die Abbildung einer Tüte mit dem Wortbestandteil „Маска“ enthält, für Süßwaren in Griechenland und Deutschland.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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