18.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 141/23
Klage, eingereicht am 1. März 2013 — Lardini/HABM (Abbildung einer Blume)
(Rechtssache T-131/13)
2013/C 141/41
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Lardini Srl (Filottrano, Italia) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Roncaglia, G. Lazzeretti, F. Rossi und N. Parrotta)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Dezember 2012 in dem Verfahren R 2578/2011-1 aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der im Beschwerdeverfahren R 2578/2011-1 entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: aus einer Blume bestehende Positionsmarke für Waren der Klasse 25
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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