4.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/27
Klage, eingereicht am 7. März 2013 — Saferoad RRS/HABM (MEGARAIL)
(Rechtssache T-137/13)
2013/C 129/52
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Saferoad RRS GmbH (Weroth, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Czychowski)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Januar 2013 in der Sache R 2536/2011-4 sowie den Erstprüferbeschluss vom 23. November 2011 aufzuheben, soweit die Marke zurückgewiesen wurde;
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MEGARAIL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 19 und 37
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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