25.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 147/28
Klage, eingereicht am 25. März 2013 — Omega/HABM — Omega Engineering (Ω OMEGA)
(Rechtssache T-175/13)
2013/C 147/51
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Omega SA (Biel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. González-Bueno Catalán de Ocón)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Omega Engineering, Inc. (Stamford, Vereinigte Staaten)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Januar 2013 in den verbundenen Sachen R 2055/2011-1 und R 2186/2011-1 aufzuheben und den Schutz der Anmeldemarke für alle angemeldeten Waren zu gewähren;
—
dem HABM und der Omega Engineering, Inc. die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Ω OMEGA“ für Waren der Klasse 9 — Internationale Registrierung Nr. 997 036 mit Benennung der Europäischen Union.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Omega Engineering, Inc.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und Gemeinschaftswortmarken „OMEGA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 11, 16, 35, 38, 41 und 42.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird teilweise stattgegeben, und der beantragte Schutz wird teilweise verweigert.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen, und der beantragte Schutz wird teilweise noch weitreichender verweigert.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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