15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/28
Klage, eingereicht am 28. März 2013 — Skype/HABM — British Sky Broadcasting und Sky IP International (SKYPE)
(Rechtssache T-184/13)
2013/C 171/55
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Skype (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: I. Fowler, Solicitor, Rechtsanwältin J. Schmitt und J. Mellor, QC)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: British Sky Broadcasting Group plc (Isleworth, Vereinigtes Königreich) und Sky IP International Ltd (Isleworth)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2013 in der Sache R 121/2011-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „SKYPE“ — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 521 084 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38 und 42.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „SKY“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 38, 41 und 42 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 203 411.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren und Dienstleistungen stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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