1.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 156/49
Klage, eingereicht am 4. April 2013 — Murnauer Markenvertrieb/HABM — Healing Herbs (NOTFALL)
(Rechtssache T-188/13)
2013/C 156/90
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Murnauer Markenvertrieb GmbH (Trebur, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Traub und H. Daniel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Healing Herbs Ltd (Walkerstone, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Februar 2013 in der Sache R 132/2012-4 aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „NOTFALL“ für Waren der Klassen 3, 5 und 30 — Gemeinschaftsmarke Nr. 9 089 681
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Healing Herbs Ltd
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 83 der Verordnung Nr. 207/2009 i.V.m. dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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