15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/34
Klage, eingereicht am 8. April 2013 — Stance/HABM — Pokarna (STANCE)
(Rechtssache T-206/13)
2013/C 171/63
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Stance, Inc. (San Clemente, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Pokarna Ltd (Secundrabad, Indien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer vom 1. Februar 2013 in der Sache R 885/2012-5 über den auf die eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 005491329 gestützten Widerspruch gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 008957516 „STANCE“ aufzuheben,
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „STANCE“ für Waren der Klasse 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung 8957516.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung der schwarz-weißen Bildmarke „STANZA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 35.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle angegriffenen Waren stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 65, 75, 76 Abs. 1, 2 und 83 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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