22.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 178/12
Klage, eingereicht am 15. April 2013 — Madaus/HABM — Indena (ECHINAMID)
(Rechtssache T-212/13)
2013/C 178/22
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Madaus GmbH (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Töbelmann und A. Späth)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Indena SpA (Mailand, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. Januar 2013 (Sache R 27/2012-1) aufzuheben;
—
dem HABM seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen;
—
falls die Indena S.p.A. dem Verfahren als Streithelferin beitreten sollte, dieser ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ECHINAMID“ für Waren der Klasse 1 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 830 103.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Griechische Wortmarke „ECHINACIN“ für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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