20.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 207/38
Klage, eingereicht am 29. April 2013 — Castell Macía/HABM — PJ Hungary (PEPE CASTELL)
(Rechtssache T-242/13)
2013/C 207/64
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: José Castell Macía (Elche, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Marín Raigal, P. López Ronda, H. Mosback und G. Macias Bonilla)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: PJ Hungary Szolgáltató kft (PJ Hungary kft) (Budapest, Ungarn)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Februar 2013 in der Beschwerdesache R 1401/2012-1 in der Weise aufzuheben, dass der erhobene Widerspruch zurückgewiesen und die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 6 798 862„PEPE CASTELL“ zur Eintragung zugelassen wird, und in beiden Instanzen der Widerspruchsführerin die Kosten aufzuerlegen;
—
dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten des Klägers im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen;
—
gegebenenfalls der Streithelferin ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PEPE CASTELL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 39 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 798 862.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: PJ Hungary Szolgáltató kft.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „Pepe Jeans FOOTWEAR“ für Waren der Klasse 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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