20.7.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 207/44
Klage, eingereicht am 20. Mai 2013 — Polo/Lauren/HABM — FreshSide (Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält)
(Rechtssache T-265/13)
2013/C 207/74
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Polo/Lauren Company, LP (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: S. Davies, Solicitor, J. Hill, Barrister und R. Black, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: FreshSide Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 1. März 2013 in der Sache R 15/2012-2 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit einer Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält, für Waren der Klassen 8, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 766 917.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit einer Darstellung eines Polospielers auf einem Pferd für Waren der Klassen 9, 18, 20, 21, 24 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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