31.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/31
Klage, eingereicht am 14. Juni 2013 — Pure Fishing/HABM — Łabowicz (NANOFIL)
(Rechtssache T-323/13)
2013/C 252/52
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Pure Fishing, Inc. (Spirit Lake, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: J. Dickerson, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Edward Łabowicz (Kłodzko, Polen)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Beschwerdekammer in der Sache R 1241/2012-2 aufzuheben,
—
die Eintragung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 611 872 zuzulassen und
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „NANOFIL“ für Waren der Klasse 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 611 872.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke „NANO“ für Waren der Klasse 28.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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