21.9.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 274/23
Klage, eingereicht am 30. Juli 2013 — Dosen/HABM — Gramm (Nano-Pad)
(Rechtssache T-396/13)
2013/C 274/39
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Kläger: Franko Dosen (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Losert)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Thomas Gramm (Bremen, Deutschland)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Löschungsabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. September 2011 (Az.: 4204 C) in der Gestalt, die sie durch die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Mai 2013 in der Sache R 1981/2011-4 gefunden hat, aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „Nano-Pad“ für Waren der Klasse 17 — Gemeinschaftsmarke Nr. 8 228 421
Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren: Thomas Gramm
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Absolute Nichtigkeitsgründe des Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 207/2009
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009
Full & Egal Universal Law Academy