12.10.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 298/9
Klage, eingereicht am 5. August 2013 — L'Oréal/HABM — Cosmetica Cabinas (AINHOA)
(Rechtssache T-400/13)
2013/C 298/16
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: L’Oréal (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen H. Granado Carpenter und M. L. Polo Carreño)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cosmetica Cabinas, SL (El Masnou, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer vom 6. Juni 2013 in der Sache R 1643/2012-1 aufzuheben,
—
der Klägerin die Kosten des Verfahrens zu ersetzen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „NOA“ für Waren der Klasse 3 — eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 2 652 170.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin stützte sich auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 in Verbindung mit Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Gemeinschaftsmarkenverordnung.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und/oder Art. 8 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (1).
(1) ABl. L 78, S. 1.
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