19.10.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 304/22
Klage, eingereicht am 23. August 2013 — CEDC International/HABM — Fabryka Wódek Polmos Łańcut (WISENT)
(Rechtssache T-449/13)
2013/C 304/39
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: CEDC International Sp. z o. o. (Oborniki Wielkopolskie, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Siciarek)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fabryka Wódek Polmos Łańcut S.A. (Łańcut, Polen)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Juni 2013 in der Sache R 33/2012-4 aufzuheben;
—
dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke in den Farben grün, rot und gold, bestehend aus der Darstellung eines Horntiers und dem Wortbestandteil „WISENT“, für Waren der Klassen 32 und 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5 142 039.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Nichtigkeitsgrund gemäß Art. 53 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (1).
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der angefochtenen Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 53 Abs. 1 Buchst. a und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 in Verbindung mit den Art. 76 Abs. 1, Art. 75, Art. 76 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
(1) ABl. L 78, S. 1.
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