23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/59
Klage, eingereicht am 9. September 2013 — Lumene/HABM (THE YOUTH EXPERTS)
(Rechtssache T-484/13)
2013/C 344/109
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Lumene Oy (Espoo, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Laaksonen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Juni 2013 in der Sache R 187/2013-2 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „THE YOUTH EXPERTS“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 3, 5 und 44 — Internationale Registrierung Nr. 1 112 578 mit Erstreckung auf die Europäische Union.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 257/2003.
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