23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/62
Klage, eingereicht am 16. September 2013 — Boston Scientific Neuromodulation/HABM (PRECISION SPECTRA)
(Rechtssache T-497/13)
2013/C 344/114
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Boston Scientific Neuromodulation Corp. (Valencia, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Rath und W. Festl-Wietek)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Mai 2013 in der Sache R 2099/2012-5 aufzuheben;
—
die angemeldete Gemeinschaftsmarke 9 725 912 für eintragungsfähig zu erklären;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PRECISION SPECTRA“ für Waren der Klassen 9 und 10 — Anmeldung Nr. 9 725 912.
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
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