23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/63
Klage, eingereicht am 9. September 2013 — nMetric/HABM (SMARTER SCHEDULING)
(Rechtssache T-499/13)
2013/C 344/116
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: nMetric LLC (Costa Mesa, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Fuchs und A. Münch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Juni 2013 in der Sache R 887/2012-2 aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „SMARTER SCHEDULING“ für Waren der Klasse 9 — Internationale Registrierung Nr. 1 093 837, in der die Europäische Union benannt ist.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.
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