23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/64
Klage, eingereicht am 19. September 2013 — Ratioparts-Ersatzteile-Vertriebs/HABM — IIC (NORTHWOOD)
(Rechtssache T-509/13)
2013/C 344/118
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Ratioparts-Ersatzteile-Vertriebs GmbH (Euskirchen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Koch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: IIC — Intersport International Corp. GmbH (Bern, Schweiz)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 4. Juli 2013 (Beschwerdesache R 2211/2012-2) dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch B17963622 insgesamt zurückgewiesen wird, und
—
die Kosten des Widerspruchsverfahrens der Widerspruchsführerin und die Kosten der Beschwerde der Beschwerdegegnerin auferlegt werden.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „NORTHWOOD“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 8, 9, 20, 25 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 412 776
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: IIC — Intersport International Corp. GmbH
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung mit Schutz für die Europäische Union der Marke „NORTHBROOK“ für Waren der Klassen 9, 14, 18, 20, 22, 25 und 28
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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