30.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 352/18
Klage, eingereicht am 23. September 2013 — AgriCapital/HABM — (AGRI.CAPITAL)
(Rechtssache T-514/13)
2013/C 352/34
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: AgriCapital Corp. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Meyer und M. Gramsch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: GmbH (Münster, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Juli 2013 in der Sache R 2236/2012-2 aufzuheben;
—
dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die eigenen Verfahrenskosten und die Verfahrenskosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „AGRI.CAPITAL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 4, 7, 35, 36, 37, 39, 40, 42 und 45 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 341 323.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke „AgriCapital“ (Nr. 6 192 322) für Dienstleistungen der Klasse 36 und eingetragene Gemeinschaftswortmarke „AGRICAPITAL“ (Nr. 4 589 339) für Dienstleistungen der Klasse 36.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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