23.11.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 344/65
Klage, eingereicht am 25. September 2013 — Leder & Schuh International/HABM — Epple (VALDASAAR)
(Rechtssache T-519/13)
2013/C 344/119
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Leder & Schuh International AG (Salzburg, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Korn)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Valerie Epple (Bronnen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer aufzuheben, den Widerspruch abzuweisen und
—
dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „VALDASAAR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 591 249
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Valerie Epple
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „Val d’ Azur“ für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung Nr. 207/2009, da keine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe.
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