11.1.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/24
Klage, eingereicht am 4. Oktober 2013 — Panrico/HABM — HDN Development (Krispy Kreme DOUGHNUTS)
(Rechtssache T-534/13)
2014/C 9/40
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Panrico, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Pellisé Urquiza)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: HDN Development Corp. (Frankfort, Vereinigte Staaten von Amerika)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig zu erklären;
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 25. Juli 2013 (Sache R 623/2011-4), die ihr am 29. Juli 2013 zugestellt wurde, aufzuheben;
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die Gemeinschaftsmarke Nr. 1 298 785„KRISPY KREME DOUGHNUTS“ für nichtig zu erklären.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke „Krispy Kreme DOUGHNUTS“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 30 und 42 — Gemeinschaftsmarke Nr. 1 298 785.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: HDN Development Corp.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ablehnung des Antrags.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.
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