25.1.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/33
Klage, eingereicht am 22. November 2013 — easyGroup IP Licensing/HABM — TUI (easyAir-tours)
(Rechtssache T-608/13)
2014/C 24/60
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: easyGroup IP Licensing Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: J. Day, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: TUI AG (Hannover, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. September 2013 in der Sache R 1029/2012-1 aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „easyAir-tours“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 36, 39 und 43 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 220 849.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Markeneintragungen mit Benennung der Europäischen Union, Gemeinschafts- und nationale Bildmarken, die u. a. den Wortbestandteil „airtours“ enthalten.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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